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18. 01. 2005

EU-Grundwasserrichtlinie: Vorrang der Vorsorge vor Aufbereitung
Verbesserung statt Verschlechterung!

Osann-Monzel.  BUND-Landesvorsitzende Heidelind Weidemann überreichte heute bei einem Hausbesuch der Europaabgeordneten Christa Klass (CDU), eine Wasserflasche mit der Aufschrift "Unser Grundwasser ist Lebensraum"; sie verband dies mit der Übergabe und Erläuterung der BUND-Position zu den Anträgen des Europaparlaments bzgl. der neuen Grundwasserrichtlinie.
Frau Klass ist als Mitglied des Umweltausschusses im Europaparlament Berichterstatterin für die Grundwasser-Tochterrichtlinie in Ergänzung zur EU-Wasserrahmenrichtlinie.


Anlass der Überreichung sind die in den nächsten Tagen anstehenden Entscheidungen des europäischen Umweltausschusses zum Grundwasserschutz. Derzeit sind bis zu 90 Prozent der Grundwässer in den Regionen Europas in keinem guten Zustand und dauerhaft von Verunreinigung bedroht.
 

Weidemann wies darauf hin, dass die Versorgung mit Trinkwasser guter Qualität und der Schutz der entsprechenden Ressourcen nicht nur lebenswichtig, sondern auch gesetzlich verbürgt sei:
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie schreibe das Erreichen eines guten Grundwasserzustandes bis spätestens 2015 vor.
Seit ihrem Inkrafttreten im Jahre 2000 verbiete die Wasserrahmenrichtlinie - WRRL - eine Verschlechterung der Gewässerqualität.
Die nun zu beschließende EU-Grundwasserrichtlinie diene der Sicherstellung dieser Ziele.


Ab dem kommenden Mittwoch beraten die angesprochenen EU - Parlamentarier in den Fachausschüssen des EU-Parlaments. Die bisher eingereichten Vorschläge zur Überarbeitung der Richtlinie garantierten noch nicht, dass damit der Grundwasserschutz "automatisch" verbessert werde. Bei Übernahme einiger der über 300 Vorschläge sei sogar die weitere Verschlechterung des Grundwasserzustands und damit Kontamination unseres Trinkwassers zu befürchten.


So stellt auch Sebastian Schönauer, BUND-Wasserexperte fest:
"Der Schutz unserer Gewässer vor Verunreinigung muss unbedingt sichergestellt werden. Giftige Substanzen bedrohen das Ökosystem Grundwasser und die Lebenswelt im Grundwasser, die zur guten Qualität von Grund- und Trinkwasser beiträgt.
Dazu ist es erforderlich, für alle wichtigen Schadstoffquellen, die zur Verschmutzung des Grundwassers beitragen, konkrete Vermeidungsmaßnahmen und Verbesserungsziele festzuschreiben. Das gilt insbesondere für die diffusen Einträge von Nitrat und Pestiziden aus der Landwirtschaft."


Der BUND postuliert:
Der Grenzwert von 50 Milligramm  pro Liter Wasser sei zu hoch. Pestizide haben in unserem Grund- und Trinkwasser nichts verloren, dies müsse sich in der neuen Richtlinie als Zielvorgabe in Richtung Nullwert für die Pestizidbelastungen widerspiegeln. Die Vorsorge müsse Vorrang vor einer kostenintensiven Aufbereitung bekommen.
Das Entfernen von 1 Kilogramm Pestizid z. B.  kostet 150.000 €.

 

Eine umfassende Liste der giftigen Stoffe, die auf keinen Fall ins Grundwasser gelangen dürften, müsse unbedingt in die Richtlinie aufgenommen werden.

Quelle: BUND Rheinland-Pfalz


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